Rechtsprechung
BVerwG, 06.06.1969 - I WB 108.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - I WB 108.68
Denn auch diese müßten ihre Grenze in der Übernahme der Grundsätze finden, die im Urteil BVerwG vom 13. Mai 1965 - II C 146.62 (ZBR 1965, 358) - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts niedergelegt sind und über die auch die vom Antragsteller angeführteEntscheidung vom 9. November 1967 - BVerwG II C 107.64 - nicht hinausgeht. - BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - I WB 108.68
Denn auch diese müßten ihre Grenze in der Übernahme der Grundsätze finden, die im Urteil BVerwG vom 13. Mai 1965 - II C 146.62 (ZBR 1965, 358) - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts niedergelegt sind und über die auch die vom Antragsteller angeführteEntscheidung vom 9. November 1967 - BVerwG II C 107.64 - nicht hinausgeht. - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - I WB 108.68
Hiervon käme im vorliegenden Fall nach dem Vorbringen des Antragstellers nur in Betracht, daß der höhere Vorgesetzte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wäre (vgl. BVerfGE 15, 275, 282). - BVerwG, 26.04.1965 - II WB 9.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.06.1969 - I WB 108.68
Soweit aus dem Beschluß des II. Wehrdienstsenatsvom 26. April 1965 - II WB 9/65 - anderes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht mehr festgehalten.
- BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
Rechtsmittel
Nach der Wehrbeschwerdeordnung sind Rechtsmittelbelehrungen nur bei ablehnenden Beschwerdebescheiden (§ 12 Abs. 1 Satz 4; § 16 Abs. 4 WBO) oder, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, bei schriftlicher Zurückweisung eines Antrags zu erteilen (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. Juni 1969 - I WB 108/68). - BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74
Rechtsmittel
Eine Ausnahme hiervon hat der Senat in ständiger Rechtsprechung nur für diejenigen Fälle angenommen, in denen der BMVg in einer Entscheidung das Gesuch eines Soldaten schriftlich zurückweist (BVerwG Beschluß vom 6. Juni 1969 - I WB 108/68; vgl. fernerBeschlüsse vom 18. Dezember 1973 - I WB 186/72 - undvom 25. August 1974 - I WB 47/73, I WB 75/73). - BVerwG, 23.12.1970 - I WB 93.70
Rechtsmittel
Ob nach den Grundsätzen der Entscheidung des Senatsvom 6. Juni 1969 - I WB 108/68 - das Schreiben des BMVg einer Rechtsbehelfsbelehrung bedurft hätte und hierzu ein zur Nachsicht der Fristversäumnis führender Umstand zu sehen sein könnte, bedarf bei dieser Sachlage keiner Entscheidung.
- BVerwG, 06.05.1975 - I WB 102.73
Rechtsmittel
Nachdem das Schreiben des BMVg vom 27. Juni 1973 eine ablehnende Bescheidung des Antrags vom 16. Juni 1973 darstellte, hätte es mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden müssen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 6. Juni 1969 - I WB 108/68 undvom 18. Dezember 1973 - I WB 186/72). - BVerwG, 16.11.1976 - 1 WB 75.75
Rechtsmittel
Da die Gewährung des Urlaubs schriftlich beantragt worden war, hätte auch insoweit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Rechtsmittelbelehrung erfolgen müssen (BVerwG Beschlüsse vom 6. Juni 1969 - I WB 108/68 - undvom 18. Dezember 1973 - I WB 186/72). - BVerwG, 06.06.1969 - I WB 52.69
Antrag auf Änderung einer Beurteilung - Folgen des Fehlens einer …
Allerdings fehlte dem Bescheid vom 15. Oktober 1968 eine Rechtsmittelbelehrung, zu deren Beifügung der BMVtdg hier wegen der entsprechenden Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Satz 4 WBO auf alle die Fälle, in denen eine Entscheidung oder Maßnahme die Ablehnung eines Antrags enthält, verpflichtet war (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Juni 1969 - I WB 108/68).